Termine

Innungsversammlung

 

Die nächste Innungsversammlung ist geplant für den 10. Mai 2023.

Der Veranstaltungsort ist aktuell noch nicht bekannt.


Lossprechung

Die nächste feierliche Lossprechung ist geplant für den 10. März 2023 im Mercure Hotel Kaarst!

 

 


 

Arbeitssicherheit

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Übergangszeit für die sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit weniger als 6 Beschäftigten am 01.04.2003 abgelaufen ist. Die Frist für Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten ist bereits seit dem 01.04.2001 abgelaufen. Wir empfehlen Ihnen daher an einem unserer Grundseminare zum Unternehmermodell gemäß VBG 122 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik teilzunehmen.Wir haben mit unserem Vertragspartner, der Sifadent GmbH, folgende Termine für dieses Jahr vereinbart:

 


Unternehmermodell

 

Unternehmermodell BG ETEM – jetzt anmelden!

 

Unser Kooperationspartner Sifadent GmbH veranstaltet die nächsten Seminare im Rahmen des Unternehmermodells der BG ETEM in unserer Innungsgeschäftsstelle:

 

Achtung – Fristen beim Unternehmermodell (UMO) werden strenger beachtet

Die BG ETEM hat informiert, dass ab 01.01.2020 die Einhaltung der Fristen, in denen die UMO-Seminare zu absolvieren sind, strenger geprüft wird.

Nach dem Besuch des Grundseminars muss innerhalb von 2 Jahren das Aufbauseminar besucht und die betriebliche Umsetzung erfolgreich abgeschlossen werden.

Dies wird vom Unternehmer dadurch dokumentiert, dass der Rücksendebogen (ist im Aufbauseminar-Ordner enthalten) an die BG ETEM geschickt wird. Dort werden die richtigen Antworten auf die gestellten Fragen überprüft. Ebenso wird kontrolliert, ob alle Aufgaben erledigt wurden. Hierfür reicht der BG ETEM die Aussage des Unternehmers auf dem Bogen, dass er dies getan hat. Eine Einsendung zum Beispiel von einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht notwendig. Endet diese Prüfung positiv, bekommt der Unternehmer die Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar direkt von der BG ETEM zugesandt. Erst diese zweite Urkunde (die erste ist vom Grundseminar) dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Unternehmermodells.

Ohne zweite Urkunde ist das UMO nicht abgeschlossen und somit auch nicht gültig als Betreuungssystem für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wird das UMO nicht innerhalb der 2 Jahre erfolgreich abgeschlossen, hat dies neben dem fehlenden gültigen Betreuungssystem auch noch die Folge, dass das Grundseminar erneut besucht werden muss.

Nach dem Aufbauseminar muss regelmäßig, spätestens alle 5 Jahre, eine Fortbildung absolviert werden. Wird diese Frist überschritten, so ist das Aufbauseminar zu wiederholen.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so ist der Unternehmer zur Regelbetreuung nach § 2 Abs. 2 oder 3 der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet. Das bedeutet, einen Vertrag mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und mit einem Betriebsarzt abzuschließen. Diese Personen besuchen dann je nach erforderlicher Stundenzahl (gemäß DGUV Vorschrift 2) den Betrieb zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Die Kosten trägt der Betrieb!

Die Teilnahme am Unternehmermodell spart dem Betrieb erhebliche Kosten. Jedoch ist auf die Einhaltung der Fristen zu achten.

 

Kurzfassung Fristen:

nach Grundseminar :             innerhalb von 2 Jahren Aufbauseminar und Umsetzung im Betrieb (sonst erneut Grundseminar)
nach Aufbauseminar :           innerhalb von 5 Jahren Fortbildungsseminar (sonst erneut Aufbauseminar)
nach Fortbildungsseminar : innerhalb von 5 Jahren Fortbildungsseminar (sonst erneut Aufbauseminar)

Unternehmermodell-Termine 2020

 

Auch im neuen Jahr finden in unserer Innungsgeschäftsstelle in Düsseldorf wieder Seminare im Rahmen des Unternehmermodells der BG ETEM statt. Als neues Fortbildungsseminar bieten wir ein immer wichtiger werdendes Thema an: „Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen: Beurteilung psychischer Belastung“. Weiter aktuell bleibt die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

 

TERMINE

 

Grundseminar (für Gründer und Nachfolger bzw. bei Nichteinhaltung der 2-Jahres-Frist)

 

 

 

Aufbauseminar Zahntechnik

 

 

 

Fortbildung (Der erneute Besuch des Aufbauseminars zählt ebenfalls als Fortbildung.)

 

 

 

 

 

Die Anmelde-Datenblätter finden Sie hier:

 

Grundseminar:

 

 

 

Aufbauseminar:

 

 

Fortbildung:

 

 

 

Für Fragen steht Ihnen die Sifadent GmbH gern zur Verfügung:

 

E-Mail: unternehmermodell@sifadent.de
Telefon: 0341 9839301

 

Die Seminarteilnahme ist für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM kostenfrei. Der Unternehmer kann bis zu zwei weitere Mitarbeiter zum Seminar mitbringen. Die BG ETEM bezahlt pro Betrieb eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro, die am Seminartag ausbezahlt wird. Selbstverständlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt.

 

Die Sifadent GmbH freut sich auf Ihre Anmeldung!

 

Der Seminarleiter Werner Hebendanz ist selbst Zahntechnikermeister mit eigenem Labor in Leipzig. Um das Unternehmermodell für Ihren Betrieb aktuell zu halten, sind Sie zur Fortbildung aller fünf Jahre verpflichtet. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die BG ETEM derzeit verstärkt Betriebe aus unserem Innungsgebiet begeht, ist es sinnvoll, das Unternehmermodell aktuell zu halten. Die Sifadent GmbH wird in dieser Woche ZID-Mitglieder wieder gezielt ansprechen, bei denen eine Auffrischung nötig ist.  

AGB_Sifadent

 

 


 

 

ZID Seminarangebot – Ausbildung zum Brandschutzhelfer DGUV Information 205-023

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,   das Thema: „Brandschutz im Betrieb“ nimmt einen immer wichtiger werdenden Bereich im Arbeitsschutz ein. Nicht nur mit Blick auf die schlimmen Nachrichten gerade in den vergangenen Wochen, möchte ich Sie aktuell über notwendige Maßnahmen informieren.   Neben einer Rettungsweg- und Brandschutzkennzeichnung sowie den Mitarbeiterunterweisungen, muss der richtige Umgang mit Handfeuerlöschern erlernt und geübt werden. Ansonsten kann sich ein Entstehungsbrand unkontrolliert ausbreiten und führt in der Regel zur anschließenden Betriebsaufgabe, weil sich nicht nur Ihre Kunden sondern auch Ihre Mitarbeiter anderweitig orientiert haben. Die zeitaufwändige Sanierung Ihres Unternehmens nach einem Brandgeschehen dauert meist mehrere Monate. Ungefähr 60% aller Entstehungsbrände finden ihre Ursache bei den elektrischen Geräten und den brandfördernden Gefahrstoffen. Gerade hiervon befinden sich in Ihrem Dentallabor viele.   Ich freue mich darüber Ihnen mitteilen zu können, dass ich nun zusammen mit einem Kollegen die Ausbildungsseminare für Brandschutzhelfer anbieten darf und kann. Dazu haben wir das „Institut für vorbeugenden Brandschutz“ – OHNE FEUER gegründet.   Hier bieten wir nicht nur die Ausbildung von Brandschutzhelfern an, sondern auch weiterreichende Leistungen im Brandschutz wie z.B. Erstellen von Brandschutzordnungen in den Teilen A-B-und C, Auswahl und Anbringen von Brand- und Rettungswegkennzeichnung, Auswahl geeigneter Handfeuerlöscher und die Einstufung der betrieblichen Brandgefahr.   Die Notwendigkeit von innerbetrieblichen Brandschutzhelfern ergibt sich seit 2012 aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer

Gerade mit Blick auf die erhöhte Brandgefährdung in Dentallabors durch brandfördernde Gefahrstoffe sowie den Einsatz von Gasen, ergibt sich ein Bedarf an gut ausgebildeten Brandschutzhelfern. Durch unsere theoretische und praktische Unterweisung im richtigen Umgang mit Handfeuerlöschern, werden Ihre Mitarbeiter dazu in die Lage versetzt Entstehungsbrände, ohne Eigengefährdung, zu bekämpfen. Unsere theoretische Schulung erstreckt sich nicht nur auf den „Pflichtteil“, sondern auch auf den für die Zahntechnik notwendigen berufsspezifischen Teil und erfüllt somit die Vorgaben der DGUV.   Das von uns ausgegebene Zertifikat ist anerkannt von der DGUV sowie mehreren Berufsgenossenschaften. Andere Anbieter (z.B. Feuerwehren) schulen in der Regel keinen fachspezifischen Teil in der theoretischen Ausbildung, so dass diese dann mängelbehaftet sind und u.U. nicht anerkannt werden. Als gelernter Zahntechniker, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz, habe ich den fachspezifischen Teil selbst entwickelt und werde diesen auch persönlich schulen.   Im Gegensatz zu Inhouse-Schulungen, finden unsere Seminare in entspannter Atmosphäre statt – ohne Störungen durch Nachfragen oder Anrufe. Der Preis beinhaltet Getränke, Mittagessen im Restaurant, Schulungsunterlagen sowie Snacks. Für die ZID-Mitglieder bieten wir in 2017 einen günstigen Einstiegspreis an – 195,00€ p.P.. Weitere Kosten fallen keine mehr an, da wir von der Umsatzsteuer befreit sind. Ab 2018 liegt der Preis für diese Seminare bei 245,00€ p.P. für Innungsmitglieder. Für Nichtmitglieder bei 285,00€.   Umfassende Informationen finden Sie unter: www.ohne-feuer.de   Hier können Sie auch Seminarplätze online buchen und sich über unser Leistungsspektrum genauer informieren. Ich freue mich auf Ihren Besuch in unseren Seminaren. Diese finden statt im Schulungszentrum der BG Bau, Zwengenberger Straße 68 in 42781 Haan.   Mit Kollegialem Gruß Wolfgang J.M. Kohlhaas ZID Rundschreiben mit besonders günstigem Angebot für Innungsmitglieder: bitte kontaktieren Sie die Innung


 

Curriculum „Experte/in für Funktionelle und Ästhetische Zahntechnik“

In Kooperation mit der APW, der DGÄZ hat die ZID das Curriculum “ Experte/Expertin für Funktionelle und Ästhetische Zahntechnik“ erarbeitet. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit sich hierüber näher zu informieren.   Bitte klicken Sie hier: Curriculum