Was ist die Innung?

Eine Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene. Sie nimmt gleichzeitig die Funktion eines Arbeitgeberverbandes wahr. Die Zahntechniker-Innung Düsseldorf hat ihren Einzugsbereich im Regierungsbezirk Düsseldorf. In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen Handwerks oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern.   Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig (im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer).   Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung sind:

 

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen
  • Regelungen und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z.B. durch Fachschulen und Lehrgänge)
  • Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke, auch Sachverständigengutachten
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern

 

Die Rechtsform der Innung ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer Düsseldorf und nimmt u.a. öffentliche Aufgaben war. Die Innung ist mitgliedschaftlich organisiert, d.h. sie besteht unabhängig vom Wechsel ihrer konkreten Mitglieder.

 

Die Zahntechniker-Innung für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist rechtlich selbstständig und mit eigener Geschäftsführung. Dies bedeutet, dass sie nicht der Kreishandwerkerschaft angegliedert ist.

 

Der Vorstandsvorsitzende der Innung ist der Obermeister, sein Stellvertreter der stellvertretende Obermeister. Die Aufteilung der Aufgabengebiete im Vorstand der Innung, bestimmt diese eigenständig.

 

Eine wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Lehrlingswart, der als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben des Zahntechnikerhandwerks problemlösend fungiert. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z.B. den Gesellenprüfungsausschuss, der für das Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich zuständig ist.

 

Übergeordneter Fachverband ist der Landesinnungsverband (LIV) mit dem jeweiligen Landesinnungsmeister. Auf Bundesebene ist der Zentralverband für das Zahntechnikerhandwerk, der Verband der Deutschen Zahntechniker Innungen (VDZI) mit Sitz in Berlin.

 

Die Zahntechniker-Innung für den Regierungsbezirk Düsseldorf hat als mitgliederstärkste Innung im Landesinnungsverband zur Zeit 300 Mitgliedsbetriebe.

Satzung vom 22.11.2017

Die Satzung wird hier als Internetduplikat abgelegt!