Rückblick
Die ZID unter dem Einfluss der Handwerks- und Sozialgesetzgebung
Die Einbeziehung in das Handwerksrecht brachte dem Beruf eine Verselbständigung. Allerdings gab es auch damals schon Stimmen, die vor einer Aufgabe der Vorteile eines freien Berufs warnten. Die von der Handwerkskammer errichtete Innung war eine Pflicht-Innung. Sie bildete den Pflichtzusammenschluss aller in der Handwerksrolle geführten Gewerbetreibenden und war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gleichzeitig wurden die Pflicht-Innungen zu einer Kreishandwerkerschaft zusammengeschlossen, die den seit 1899 bestehenden Innungsausschuss ablöste. Im Jahr 1935 brachte eine weitere Handwerksverordnung den sogenannten „großen Befähigungsnachweis“ als Voraussetzung für den selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe. Der Betrieb eines Handwerks war nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen gestattet. In der Handwerksrolle wurde nur eingetragen, wer die Meisterprüfung für sich selbst oder einen erforderlichen Betriebsleiter nachwies oder die Lehrlingsanleitungsbefugnis besaß. Die Rechtsentwicklung nahm für das Handwerk und seine Selbstverwaltung zunächst einen günstigen Verlauf. Bald zeigte sich jedoch, dass die Institutionen des Handwerks zunehmend in die staatlich gelenkte Planwirtschaft und das Führerprinzip eingebunden wurden. Im Jahr 1942 wurden die Handwerkskammern aufgelöst und ihre Funktion anderen Organisationen übertragen; im Jahr 1943 verloren die Innungen ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Chronik der Zahntechniker-Innung Düsseldorf lässt sich wegen des Verlustes sämtlicher Archivunterlagen durch die Kriegsereignisse nur schwer nachvollziehen. Bald nach dem Krieg bewirkte die Handwerksaufbauverordnung, die das frühere Handwerksrecht im wesentlichen übernahm, dass die Innungen nun auf freiwilliger Grundlage wiederauflebten.
Am 24.09.1953 trat das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) in Kraft. Dieses bis heute kaum veränderte Gesetz regelt auch die Organisation des Handwerks. Den Innungen wird darin wieder der Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts zuerkannt; die Mitgliedschaft des einzelnen selbständigen Handwerkers zur Innung beruht auf freiwilliger Basis.
Noch wird Zahnersatz zu 100% von den Kassen getragen, die Kostenexplosion ist jedoch schon absehbar. 1980 wird ein einheitlicher Leistungskatalog entwickelt, das BEL ist geboren. Im Jahr 1981 tritt dann der Einheitliche Leistungskatalog mit einer prozentualen Bezuschussung in Kraft. Um die Lieferberechtigung zu erhalten, lassen sich die Zahntechniker auf die Einbindung in das Sozialgesetzbuch ein. Von nun an müssen die Preise mit den Kassen verhandelt werden. Außerdem werden 1981 die Preise werden für ein Jahr um 5% abgesenkt, gleichzeitig werden durch die Richtlinienänderungen weitere Leistungen aus dem Katalog der GKV ausgegrenzt – mit direkten Auswirkungen auf den Umsatz der Betriebe. Sieben Jahre später stellt Gesundheitsminister Blüm 1988 unter dem steigenden Kostendruck einen geringeren Zuschuss in Aussicht, was zu einem bisher unbekannten Nachfrageschub führt. In den Labors wird „rund um die Uhr“ gearbeitet, zumal eine Übergangsregelung erst in letzter Minute beschlossen wird. Im gleichen Jahr wird das BEL II im Innungsbezirk eingeführt. Das Handwerk bewältigt den Kraftakt der Umstellung wie auch den erwartungsgemäßen Umsatzrückgang. Im Jahre 1993 werden die Abstände der sogenannten Reformen im Gesundheitswesen, diesmal durch Ministerin Fischer, immer kürzer, das Zahntechnikerhandwerk muss erneut eine Kürzung der Preise um 5% hinnehmen, wieder sind Entlassungen die Folge. Aber auch viele junge Leute suchen nach Alternativen und verlassen den Beruf. Gesundheitsminister Seehofer kündigt 1997 die nächste Reform an: Der Patient erhält einen an der Versorgung orientierten Festzuschuss. Die Preise der Zahntechniker verlieren ihre Bindung, damit soll ein Preiswettbewerb in Gang gesetzt werden. Viele Betriebe müssen wieder lernen, zu kalkulieren. Die ZID bietet vielfache Hilfestellung. Seit 1998 ist die Zahntechnik nicht mehr in das Sozialgesetzbuch eingebunden. Es entwickelt sich ein zunächst konfuser Markt. Die Patienten sind teilweise sehr verunsichert, was zu einer extrem rückläufigen Auftragslage führt. Etwa 20% der Arbeitsplätze gehen bundesweit verloren. Gegen Ende des Jahres hat sich die Situation einigermaßen stabilisiert, doch Die neue Bundesregierung beschließt 1999 eine Rückkehr zum alten System der prozentualen Bezuschussung. Die Verunsicherung bei den Patienten bleibt jedoch ebenso wie die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung. Der bisher größte Schock tritt 2002 ein: aufgrund der vermeintlichen Harmonisierung der Steuergesetze in Europa soll der Mehrwertsteuersatz auch für zahntechnische Produkte von 7% auf 16% angehoben werden. Als Ausgleich fordert Ministerin Schmidt eine Absenkung der Zahntechnikpreise um 10%! In langen, zähen Verhandlungen auch durch Mitglieder der Düsseldorfer Innung gelingt es, Absenkung auf 5% zu reduzieren. Im Jahr 2004 und im Zuge einiger Steuergesetze und der Überarbeitung des BEMA, der Berechnungsgrundlage der Zahnärzte, müssen sich die Zahntechniker wieder mit Änderungen in der Rechnungslegung und den Leistungspositionen auseinandersetzen. Wieder leistet die ZID umfangreiche Hilfestellung. Und die nächste Reform ist für 2005 in Arbeit …
Die Entwicklung der Innungsgeschäftsstelle
Die Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die Reichsversicherungsordnung im Jahr 1977 brachte der Zahntechniker-Innung zusätzliche Aufgaben. Man machte deshalb zum 01.01.1983 von der satzungsmäßigen Möglichkeit Gebrauch, eine eigene Geschäftsstelle zu errichten, um die Information, Beratung und Betreuung der Mitglieder zu optimieren. Die eigene Geschäftsstelle, die zunächst noch in Räumen der Kreishandwerkerschaft untergebracht war und sich seit Mitte 1983 in Düsseldorf-Golzheim an der Josef-Gockeln-Str. 8, im Haus des ZDF-Landesstudios NRW befand. Im Januar 2000 zog die Geschäftsstelle in die Willstätter Str. 3 in Düsseldorf-Heerdt. Seit 1983 war Peter Heidl Geschäftsführer der Zahntechniker-Innung Düsseldorf bis zu seinem bedauerlichen Ableben im Juli 2003. Geschäftsführer ist nun seit dem 01.03.2004 Michael Knittel. Zum Aufgabenbereich der Geschäftsstelle gehört die Betreuung von z.Zt. 433 Mitgliedern entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung. Dazu kommt der Bereich der Ausbildung, der mit der Erfassung der Auszubildenden beginnt und mit der Gesellenprüfung endet. Die Zahl der Lehrverhältnisse beträgt nach der offiziellen Statistik:
- 1980 = ca. 1.107 Lehrlingen
- 1990 = ca. 955 Lehrlingen
- 2000 = ca. 690 Lehrlingen
Die Überbetriebliche Lehrwerkstatt (ÜBL)
Es war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der beruflichen Handwerksausbildung, als die Zahntechniker-Innung Düsseldorf im Sommer 1980 die „Überbetriebliche Lehrwerkstatt“ ihrer Bestimmung übergab. Auf über 400 qm befinden sich drei voll ausgestattete Laborräume mit jeweils zwei Funktionsräumen, sowie einem Seminarraum. Auch eine moderne Videoübertragung gehört bereits seit einigen Jahren zum technischen Standard. Die überbetriebliche Ausbildung ist fester Bestandteil im dualen Ausbildungssystem. Sie gleicht betriebliche Unterschiede in der Berufsausbildung aus und passt die beruflichen Qualifikationen der technischen Entwicklung auf Grundlage bundeseinheitlicher Rahmenlehrplänen an. Mit fortschriftlichen Lehrmethoden und auf einen hohen technischen wie auch didaktischen Niveau werden die Auszubildenden vom Ausbildungsleiter ZTM Gerard Steinhoff und Ausbilder ZTM Burkhard Nick in sechs Schwerpunktbereichen der Zahntechnik ausgebildet:
- Registrierverfahren und Schienentechnik
- Totalprothetik nach System
- Modellgusstechnik
- Kieferorthopädie
- Okkusionslehre und Aufwachstechnik
- Fräs- und Geschiebetechnik
Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit speziellen Fortbildungskursen auf ihre Gesellenprüfung vorbereitet, die, wie auch die Zwischenprüfung, ebenfalls in den Laborräumen der ÜBL durchgeführt wird. Im vergangenen Jahr wurden über 70 Kurse mit weit mehr als 800 Teilnehmern durchgeführt. Die Zukunft unseres Handwerks liegt sicherlich in einer übergreifenden Qualitätsorientierung, d. h. nur mit einem qualifizierten Nachwuchs sind wir den künftigen Anforderungen unseres Handwerks gewachsen. Gleichzeitig darf dabei auch die außerbetriebliche Weiterbildungsbereitschaft nicht vergessen werden. Deshalb wird neben der überbetrieblichen Ausbildung auch die außerbetriebliche Weiterbildung in Form von fachspezifischen Fortbildungskursen in der ÜBL gefördert. Das überbetriebliche Ausbildungszentrum soll zu einer Institution der Aus- und Weiterbildung für das gesamte Zahntechniker-Handwerk im Innungsbereich Düsseldorf weiter ausgebaut werden.